Hygieneplan

Der auch nur zeitweilige Umgang mit Tieren kann die Erlebniswelt von Menschen mit und ohne Einschränkungen bereichern. Das folgende Dokument hat das Ziel, eine mögliche Infektionsübertragung von dem Tier auf den Menschen und umgekehrt zu minimieren.

  1. Ansprechpartner: Rebecca Nusime
  1. Rechtsgrundlage: § 36 Infektionsschutzgesetz
  1. Dokumentation zum Tier: Bei allen Tieren, die die Einrichtung besuchen oder in dieser gehalten werden, sind folgende Unterlagen in Kopie aufzubewahren:
  • Impfzeugnis zum Nachweis des vollständigen Impfschutzes
  • Entwurmungsprotokoll (als angemessene häufige Entwurmung gelten Fristen zwischen 1 bis 3 Monaten)
  • Haftpflichtversicherungsnachweis
  1. Zugangsbeschränkungen für Tiere:

     Tiere dürfen folgende Teile einer Einrichtung des Gesundheitsdienstes nicht betreten:

  • Zimmer und Aufenthaltsräume von Bewohnern mit bekannter Tierallergie
  • Zimmer und Aufenthaltsräume von akut erkrankten Bewohnern, es sei denn, es liegt eine gegenteilige Aussage des betreuenden Arztes vor
  • Zimmer von Bewohner mit ausgedehnten Ekzemen, es sei denn es liegt eine anderslautende ärztliche Aussage vor
  • Zimmer von mit multiresistenten oder sehr infektiösen Erregern kolonisierten (besiedelten) oder infizierten Bewohnern
  • Zimmer und Aufenthaltsräume von stark abwehrgeschwächten Bewohnern, z. B. mit konsumierenden Erkrankungen, es sei denn es liegt eine anderslautende ärztliche Risikoabschätzung vor
  • Sanitäranlagen
  1. Anforderungen an das Personal:

Die Mitarbeiter der Einrichtungen sind durch eine entsprechende Informationsveranstaltung auf den Tierversuch vorzubereiten. Prinzipiell spricht nichts dagegen, wenn Bewohner sich um die Tiere kümmern, jedoch muss stets eine verantwortliche und eingewiesene Aufsichtsperson zur Unterstützung bereit gehalten werden.

  1. Reinigung und Desinfektion:

Die Haltung eines Tieres beinhaltet normalerweise keine Änderung der üblichen Reinigungs- bzw. Desinfektionsregie. Die Arbeitsanweisung für die Hauswirtschaft muss bei Haltern ergänzt werden durch einen Reinigungszyklus für den Platz des Tieres (Decke, Käfig, etc.) und die dafür zu verwendenden Mitteln. Die Reinigung der Decken und des Käfigs erfolgt nicht in der Einrichtung, sondern in regelmäßigen Abständen im zu Hause des Halters.

Der Hygieneplan kann durch eine Liste von Erkrankungen, bei denen Patienten keinen Tierumgang haben sollten, ergänzt werden.

  1. Besondere Vorkehrungen beim Hund:

Durch seine Arbeit nahe am Menschen, besteht für den Therapiehund ein besonderer Anspruch an die Hygiene. Um das Risiko einer Übertragung von Zoonosen (Krankheiten, die vom Tier auf den Menschen übertragen werden) zu minimieren, verpflichte ich mich zu einem strengen Gesundheitsplan. Dieser Plan wird schriftlich festgehalten und kann jederzeit vorgelegt werden. (vgl. Anhang Heimtierhaltung – Chancen und Risiken für die Gesundheit)

Dazu gehört u.a.:

  • regelmäßige tierärztliche Kontrolle
  • regelmäßige Entwurmung gegen die gängigen Wurmarten (Spul-, Haken-, Peitschen- und Bandwürmer)beim Tierarzt
  • Impfungen gegen Tollwut, mit bestandener Antikörperkontrolle (mindestens 0,5 IE/ml Blut). Wiederimpfung innerhalb eines Jahres zum Erhalt des Titers.
  • Impfungen gegen Leptospirose, Staupe und Zwingerhusten. Erneute Impfung nach Vorgaben des Serumherstellers.
  • regelmäßige Fellpflege und Inspektion zur Prophylaxe von Ektoparasitenbefall
  • guter Ernährungszustand
  • lückenlose Dokumentation aller Parameter im Gesundheitspass